Schutzkonzept der Rhenania Immendorf
Ansprechpersonen:
Gerrit Nachbar & Klaus Rehberg
Externe Beratungsstelle:
Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewallt, bei Kindern und Jugendlichen.
Martin-Heyden-Straße 13, 52511 Geilenkirchen
Tel. : 02451/409810
www.caritas-heinsberg.de

Konzept zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt FC Rhenania 1910 Immendorf e.V

Wir möchten Kindern und Jugendlichen ein sicheres Umfeld im Sport bieten.
Im Folgenden definiert der Verein FC Rhenania 1910 Immendorf e.V. seine Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (nachfolgend „PSG“). Das Kinderschutzkonzept liegt allen Personen im Verein vor und ist online einsehbar.
Gemeinsam Sport zu treiben, bringt Menschen zusammen und verbindet diese miteinander. Deshalb ist Sport mit Gewalt, egal ob sie psychischer, physischer oder sexualisierter Art ist, nicht vereinbar. Wir im Sport respektieren die Grenzen des Einzelnen und das Recht auf Selbstbestimmung. Aus Verantwortung gegenüber allen Beteiligten im Sport, insbesondere gegenüber den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen, ist es notwendig, sich offen mit diesem Thema auseinander zu setzen. Das Thema der sexualisierten und interpersonellen Gewalt ist ein gesellschaftliches Querschnittsproblem, dem sich auch der Fußball als wichtiger Teil unserer Gesellschaft stellen muss und auch tatsächlich stellt.
Um sichere Orte für alle Akteur*innen im Fußball zu schaffen, gehört es insbesondere dazu, sich für Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte und interpersonelle Gewalt einzusetzen und zuwiderlaufende Handlungen aktiv zu verhindern. Der FC Rhenania 1910 Immendorf e.V. spricht sich entschieden gegen jegliche Formen der Gewalt aus.
Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt lässt sich als Machtmissbrauch mit dem Mittel der Sexualität definieren. Damit geht es Täter*innen/Verursacher*innen nicht immer vorrangig um die eigene sexuelle Befriedigung, sondern häufig um die Befriedigung eines Machtbedürfnisses. Sexualisierte Gewalt äußert sich in Handlungen mit und ohne Körperkontakt. Handlungen ohne Körperkontakt umfassen zum Beispiel verbale oder gestische sexuelle Belästigung, das Versenden von Bild- und Textnachrichten mit sexualisiertem Inhalt gegen den Willen einer Person oder an Minderjährigen, unabhängig von deren Einwilligung. Handlungen mit Körperkontakt umfassen sexuelle Berührungen, versuchte oder vollendete Penetration und Vergewaltigung. Die Sensibilität für eine weite Definition von sexualisierter Gewalt, die nicht nur Straftatbestände miteinschließt, ist von großer Relevanz. Sexualisierte Gewalt lässt sich darüber hinaus in Grenzverletzungen, Übergriffen und Straftatbeständen bzw. schwere Formen von sexualisierter Gewalt unterscheiden. Grenzverletzungen passieren eher einmalig und unbeabsichtigt. Trotzdem können die Grenzen der betroffenen Person maßgeblich überschritten werden. Grenzen sind sehr sensibel und subjektiv. Deswegen fällt es schwer, die Grenzen der anderen einschätzen zu können. Von Bedeutung ist deswegen der richtige und sensible Umgang mit Grenzverletzungen. Übergriffe erfolgen hingegen grundsätzlich absichtlich und geplant. Dies macht die Wichtigkeit einer Unterscheidung der Begrifflichkeiten deutlich. Allerdings können auch Übergriffe in der Grauzone liegen und sind nicht immer eindeutig als Straftatbestand identifizierbar. Sie können aber die Schwelle zur strafrechtlichen Relevanz erreichen. In der Praxis lassen sich Grenzverletzungen, Übergriffe und Straftatbestände nicht immer eindeutig voneinander abgrenzen. Häufig sind die Übergänge fließend. Die vorgenommenen Abstufungen können außerdem keinen Aufschluss über das Ausmaß und die Folgen für Betroffene geben.
Interpersonelle Gewalt
Unter dem Begriff interpersonelle Gewalt werden Formen psychischer und physischer Gewalt gefasst. Körperliche Gewalt umfasst jede Form von physischer Handlung, die darauf abzielt, eine Person zu verletzen, zu schädigen oder ihr Schmerzen zuzufügen. Dazu gehören Schläge, Tritte, übermäßiges Training bis zur Erschöpfung oder beispielsweise das Erzwingen von schmerzhaften Übungen. Solche Handlungen können zu körperlichen Verletzungen, bleibenden Schäden und einem erhöhten Risiko für langfristige Gesundheitsprobleme führen. Psychische Gewalt bezieht sich auf systematische oder wiederholte Verhaltensweisen, die darauf abzielen, die mentale oder emotionale Gesundheit und das Wohlbefinden einer Person zu beeinträchtigen. Dabei kann diese Form der Gewalt subtil oder offensichtlich ausgeübt werden. Dazu gehören Demütigungen, Mobbing, Manipulation, übermäßiger Druck oder das absichtliche Ignorieren. Solche Handlungen können das Selbstwertgefühl beeinträchtigen, Angstzustände oder Depressionen fördern und das allgemeine Wohlbefinden der betroffenen Person negativ beeinflussen.
Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse
Vor Aufnahme der Tätigkeit wird von allen Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein erweitertes Führungszeugnis verlangt und nachweislich dokumentiert. Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt des Einreichens nicht älter als drei Monate sein und ist alle 5 Jahre aktualisiert erneut vorzulegen. Der Verein beschäftigt keine Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat aus der Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen gemäß § 72 a SGB VIII verurteilt worden sind.
Benennung und Aufgaben der Ansprechperson PSG im Sport
Rhenania Immendorf hat zwei interne Ansprechpersonen, die per E-Mail unter vertrauensperson@rhenania-immendorf.de erreicht werden können.
- Gerrit Nachbar
- Klaus Rehberg
Die Ansprechpersonen sind erste Anlaufstelle im Verein. Falls die Ansprechpersonen über einen Verdachtsfall informiert werden, sind diese dafür zuständig, Maßnahmen gemäß des Interventionsleitfadens einzuleiten.
Veröffentlichung der PSG-Ansprechperson
Unter folgendem Link sind sowohl unsere internen und externen Ansprechpersonen als auch weiterführende Informationen zum Kinderschutz veröffentlicht: https://www.rhenania-immendorf.de/jugendabteilung/kinderschutz
Schulung der PSG-Ansprechpersonen
Unsere internen Ansprechpersonen haben an der Sammelschulung zum Thema PSG beim Landessportbund NRW teilgenommen. Die Teilnahmebescheinigungen sind nachweislich dokumentiert.
Ehrenkodex
Alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, müssen im Zuge der Tätigkeitsaufnahme als Vorstandsmitglied, Trainer/Betreuer in der Jugendabteilung den Ehrenkodex des LSB (Anlage 1) unterschreiben. Dieser wird nachweislich dokumentiert.
Risikoanalyse
Um potenzielle Risiken, insbesondere für Kinder und Jugendliche, innerhalb des Vereins zu identifizieren, wurde eine Analyse (Anlage 2) unter Mitwirkung aller Abteilungen vorgenommen. Die Risikoanalyse soll fester Bestandteil des Vereinslebens werden, um stetig ein Bewusstsein für den Schutz aller Vereinsmitglieder zu schaffen. Wir möchten die Analyse mindestens einmal pro Geschäftsjahr aktualisieren.
Interventionsleitfaden
Sobald ein Verdachtsfall von sexualisierter oder interpersoneller Gewalt im Verein vorliegt, wirkt der Interventionsplan (Anlage 3).
Rehabilitation, Reflektion und Qualitätssicherung
Es ist wichtig, nach Vorfällen grenzverletzenden Verhaltens sowie die betroffene Person zu unterstützen als auch das Geschehene aufzuarbeiten. Die Rehabilitation zielt darauf ab, Betroffene durch Gespräche, ggf. externe Hilfe und eine geschützte Rückkehr ins Vereinsleben zu stärken. In der Reflexion setzen sich Verantwortliche und ggf. auch Beteiligte mit dem Vorfall auseinander, um aus Fehlern zu lernen, Strukturen zu verbessern und Wiederholungen zu vermeiden. (Anlage 3)
Um langfristig ein sicheres und respektvolles Umfeld zu gewährleisten, wird das Schutzkonzept regelmäßig überarbeitet. Dazu wird das Schutzkonzept regelmäßig an aktuelle Herausforderungen und Risiken angepasst.
Verhaltensregeln
Anhand der Risikoanalyse wurden in Zusammenarbeit aller Abteilungen unter Mitwirkung des Hauptvorstandes Verhaltensregeln (Anlage 4) definiert. Alle Personen, die im Verein mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren arbeiten, werden ab sofort vor Aufnahme der Tätigkeit verpflichtet sein, die Verhaltensregeln zu unterschreiben. Dies wird seitens des Vereins nachweislich dokumentiert.
Beschwerdemanagement
Wie unter Punkt 2 beschrieben, sind sowohl die internen als auch externen Ansprechpersonen auf der Homepage des Vereins verankert. Langfristig möchten wir die Kontaktdaten und Informationen auch auf allen (möglichen) Abteilungswebsites integrieren.
Implementierung in Jugendordnung/Satzung
In der Vereinssatzung des Vereins unter II. Vereinszweck/Gemeinnützigkeit und der Jugendordnung unter § 2 Aufgaben wird folgender Satz verankert:
Der Verein FC Rhenania 1910 Immendorf e.V. tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie jeder Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt ist, entschieden entgegen.
Der Satzungsänderung wurde auf der Mitgliederversammlung am 19. April 2024 bereits beschlossen. Die Änderung der Jugendordnung ist zum 27. Januar 2025 erfolgt.
Regelmäßige Teilnahme an PSG-Schulungen
Wir bieten unseren Übungsleitenden und allen Interessierten im Verein kostenlose PSG- Schulungen in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund NRW an.
Schulungsangebote für Kinder und Jugendliche
Wir haben Kooperationsvereinbarungen mit der Kita und der Grundschule Immendorf. In beiden Einrichtungen finden Angebote für Kinder statt. In der Kita lautet das Angebot „Mein Körper gehört mir“ und in der Grundschule „Starke Kinder“. Den Jugendlichen wurde das Konzept in Mannschaftsbesprechungen erläutert und die Ansprechpersonen vorgestellt.